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Baden-Württemberg: Großes Risiko für Antragssteller

Wer bei der Archäologie in Baden-Württemberg wegen einer Zusammenarbeit nachfragt, der erlebt sein blaues Wunder. Er wird harsch abgewiesen und erhält dann sogar ein Schreiben welches einer Drohung gleichkommt. Daher muss jedem Sondengänger empfohlen werden, nicht unüberlegt wegen einer Zusammenarbeit nachzufragen.

Eine Sondelgenehmigung benötigt nur derjenige, der gezielt nach archäologischen Dingen suchen will.

Problematisch: Mit Antragstellung auf eine Nachforschungsgenehmigung bekundet der Sondengänger, dass die archäologische Nachforschung der Hauptzweck seiner Sondengängertätigkeit ist. Wenn der Antrag dann – wie üblich in Baden-Württemberg – abgelehnt wird, steht man dumm da, denn Name und Adresse werden aktenkundig.

Aus diesem Grund sollte niemand leichtfertig und voreilig einen Antrag auf archäologische Nachforschung stellen, dessen eigentliches Ziel nur die Spaß- und Freizeitsuche (z.B. am Badesee) ist.

Weiterführende Infos:

Schatzsuche in Baden Württemberg
DSU Außenstelle Baden Württemberg

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