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Nachforschungsgenehmigung wird in Hessen ab 2024 kostenpflichtig

Leider wird es ab Kalenderjahr 2024 keine kostenlosen Nachforschungsgenehmigungen mehr in Hessen geben. Nach vorhergehender Überprüfung durch den Hessischen Rechnungshof ist die Denkmalpflege Hessen nun verpflichtet Gebühren zu erheben.

Nachfolgend einige Gebühren:
Erstmalige Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung für Sondengänger: 180 Euro
Erteilung im Folgejahr ohne Änderung des Genehmigungsumfangs: 50 Euro
Erteilung im Folgejahr mit Änderung des Genehmigungsumfangs: 70 Euro
Zuschlag pro geänderter Gemeinde: 35 Euro

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